Ergotherapeutische Behandlungskosten
Kostenübernahme
Mit einer gültigen Ergotherapie-Verordnung werden die Kosten der Therapie von der zuständigen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) bezahlt.
Wenn der Patient bereit ist, selbst die Behandlungskosten zu tragen, ist eine Verordnung für die Therapie nicht notwendig. Private Behandlungen müssen direkt nach der erfolgten Behandlungssitzung beglichen werden.